Wann darf man böllern - Regeln für Silvester

Für viele gehört ein Feuerwerk ganz selbstverständlich zu Silvester. Gibt es zum Gebrauch von Feuerwerkskörpern allgemeine Regelungen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Silvester-Feuerwerk.

1) Ab wann werden dieses Jahr Feuerwerkskörper verkauft?

Typische Silvester-Böller wie Knallfrösche, China-Böller und Feuerwerksraketen fallen unter die Feuerwerks-Kategorie 2, seit Mitte 2017 abgekürzt F2, und werden grundsätzlich vom 29. bis 31. Dezember verkauft. Dies aber nur an Volljährige. Da Silvester dieses Jahr auf einen Sonntag fällt, beginnt der Verkauf bereits am 28. Dezember. Neben den klassischen Silvester-Feuerwerkskörpern gibt es auch sogenannte Kleinstfeuerwerke (Kategorie 1), zum Beispiel Wunderkerzen. Diese dürfen das ganze Jahr über an Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren verkauft werden.

2) Ab wann darf geböllert werden?

Laut 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dürfen Volljährige am 31. Dezember und 1. Januar jeweils ganztägig Feuerwerke abbrennen. Wichtig ist, dass dabei die geltenden Vorschriften, zum Beispiel in Sachen Lärm- und Denkmalschutz (siehe auch Frage 3) beachtet werden. Städte und Gemeinden haben zudem das Recht, die Nutzung von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung (Kanonenschläge etc.) in dicht besiedelten Gebieten auch an diesen Tagen zeitlich und räumlich einzuschränken. Ebenso können sie auch das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude untersagen.

3) Wo darf nicht geknallt werden?

Nach der 1. SprengV ist es auch an Silvester untersagt, Feuerwerkskörper im näheren Umkreis von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und Kirchen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden wie etwa Reet- und Fachwerkhäusern zu zünden. Zudem gibt es örtliche Regelungen, die auch zu Silvester private Pyrotechnik verbieten. Das gilt zum Beispiel für die Silvesterparty am Brandenburger Tor in Berlin, für denkmalgeschützte Altstädte und einige Inseln, unter anderem Sylt und Amrum.

Silvester

4) Worauf sollten Feuerwerksfans beim Kauf besonders achten?

Das Angebot an Silvesterkrachern, -böllern und -raketen wird immer vielfältiger und ausgefallener. Doch Vorsicht: Der Umgang mit Feuerwerkskörpern kann gefährlich sein. Deshalb sollten Sie nicht am falschen Ende sparen und lieber auf hochwertige Ware setzen, die von einer dazu ermächtigten Stelle wie der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft und zugelassen wurde. Erkennbar ist dies an der Registriernummer und der CE-Kennzeichnung. Ein Beispiel für eine Registriernummer ist: „0589–F2–1234“. 0589 bedeutet, dass die Bundesanstalt für Materialforschung diesen Feuerwerkskörper geprüft hat. F2 ist die Feuerwerkskategorie und 1234 eine fortlaufende Nummer. Die Buchstabenfolge „BAM“ kommt nicht mehr vor. Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ und wieder dem vierstelligen Code für die Prüfstelle. Alle Feuerwerkskörper müssen mit Firmennamen und Adresse des Herstellers versehen sein. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2016 müssen Feuerwerkskörper, die bereits im EU-Ausland durch eine offizielle Prüfstelle genehmigt worden sind, in Deutschland nicht mehr zusätzlich durch die BAM geprüft werden. In einem anderen EU-Land geprüfte Böller weisen ebenfalls die Registriernummer mit dem Code der jeweiligen Prüfstelle auf. Feuerwerkskörper mit hohem Blitzsatzanteil (sogenannte „Polenböller“) sind illegal und verboten.

5) Welche Versicherung zahlt, wenn Silvester-Böller etwas beschädigen?

Verirrt sich ein Silvesterkracher bei Ihnen in der Wohnung, beispielsweise durch ein offenes Fenster oder die Balkontür, und richtet dabei Schäden an der Einrichtung an, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Sie zahlt bei Schäden, die durch einen Brand oder durch Löschwasser entstehen können. Tipp: Achten Sie darauf, dass die Fenster und Türen geschlossen sind.
Werden solche Schäden an Ihrem Haus, dem Dach oder dem Briefkasten verursacht, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Und bei beschädigten Fenstern, Wintergärten oder Sonnenkollektoren übernimmt die Glasversicherung die Kosten der Reparatur. Ist einer Ihrer Gäste für die verirrte Rakete verantwortlich, muss dessen Privat-Haftpflichtversicherung die Kosten übernehmen. Häufig werden auch Autos Opfer der Feuerwerkskörper. Gerät das Fahrzeug durch Feuerwerkskörper in Brand, zahlt die Teilkaskoversicherung. Dies gilt jedoch nicht bei Vandalismus, also absichtlich verursachten Schäden. In diesem Fall zahlt allenfalls die Vollkaskoversicherung. Ebenso bei einer durch eine herabfallende Rakete verursachte Delle im Blech. Wer eine Garage hat, sollte daher das Auto dort in Sicherheit bringen.

6) Woher kommt die Silvesterknallertradition?

Der 31. Dezember ist seit 1582, dem Jahr der Gregorianischen Kalenderreform, der letzte Tag des Jahres – und zugleich der Todestag von Papst Silvester I., der im Jahr 335 starb. Daher die Bezeichnung „Silvester“. Das Feuerwerk hat seinen Ursprung im vorchristlichen germanischen Glauben. Einst wurde in der längsten und dunkelsten Nacht das Jahres ein Höllenlärm verursacht, um böse Geister zu vertreiben.

7) Wie viel Geld wird um die Jahreswende in Deutschland „verböllert“?

In den letzten beiden Jahren wurden etwa 133 Millionen Euro im Bundesgebiet zu Silvester in die Luft gejagt. Zur Jahreswende 2017/18 werden ähnliche Zahlen erwartet. Zunehmender Beliebtheit erfreuen sich dabei sogenannte Batterie- oder Verbundfeuerwerke. Diese müssen nur einmal angezündet werden und feuern dann unterschiedliche Sound- und Lichteffekte ab.

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